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Es gibt grundlegend 2 Möglichkeiten von "Web-Förderungen":
- 1. Förderungen, die speziell auf Web-Projekte ausgerichtet sind
- 2. Förderungen, die pauschal für Marktingmaßnahmen konzipiert wurden, wo natürlich auch jegliche Internet-Präsenz inkludiert ist.
zu 1)
Darunter fallen Großteils Förderungen, die meist von den Berufsvertretungen der Wirtschaftskammer (Fachgruppe, Gremium oder Innung) aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden, und speziell auf die jeweilige Berufsgruppe "sinnvoll" ausgelegt werden. Ein Beispiel ist das "Rechtshilfepaket", das es zu unterschiedlichen Konditionen in vielen Bundesländern gibt und vom Gremium Internethandel (offiziell Versand-, Internet- und allgemeiner Handel) vergeben wird. In manchen Bundesländern gibt es auch noch zusätzliche Förderungen vom jeweiligen Gremium wie zB Förderung von Weiterbildung, Zuschuss zur Erstellung eines Webshops durch einen externen Profi uvm.
zu 2)
Das betrifft vor allem die "geförderte Unternehmensberatung" welche es auch in einigen Bundesländern gibt und von der jeweiligen Wirtschaftskammer angeboten wird. Hierbei ist die Intention es dem Unternehmer zu "erleichtern" sich an einen externen Profi zu wenden. Diese Förderung ist in mehrere Abschnitte gegliedert, wobei es meist ein gratis Erstgespräch gibt. Danach entscheidet sich der Unternehmer, ob die Wirtschaftskammer den "optimalen" Berater entsendet hat und kann mit diesem im Anschluss die geförderter Beratung umsetzen.
Grundsätzlich werden meist 50% vom Rechnungswert gefördert (bei beiden Varianten), wobei für den externen Berater ein fixer Stundensatz vorgegeben ist (ca. € 75,- bis 90,-) und es auch eine Obergrenze für den Rechnungswert gibt.
Hier bieten wir Ihnen einen Überlick über Fördermöglichkeiten.
Zuletzt geändert von Administrator (amadeus) am Aug 18 2014 um 3:48 PM
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